Sie halten Alpakas. Eine Stute, die bei uns lebensversichert ist, verendet bei der Geburt. Der Versicherer leistet die vereinbarte Entschädigung.
Sie haben Ihre Schafe bei uns gegen Diebstahl versichert. Nachts brechen wildernde Hunde in Ihren Pferch ein und reißen mehrere Schafe. Die Hunde entkommen und deren Halter können zunächst nicht ermittelt werden. Sie weisen uns den Schaden durch Polizeibericht und Tierarztgutachten nach. Der Versicherer ersetzt Ihnen 100% der Versicherungssumme der getöteten Schafe, da wir einen solchen Fall als "Abschlachten in diebischer Absicht" ansehen. Sollten die Hundehalter später ermittelt werden, werden wir bei diesen Regressansprüche geltend machen.
Ein Mutterschaf, das bei uns lebensversichert ist, verendet bei einer Schwergeburt. Der Versicherer ersetzt Ihnen 80% der Versicherungssumme des Tieres.
Ihr Zuchteber zieht sich eine Beinverletzung zu. Die Verletzung ist zwar nicht lebensgefährlich, behindert das Tier aber erheblich beim Decken. Ihr Hoftierarzt hält eine Wiederherstellung des Ebers für aussichtslos und bescheinigt, dass das Tier dauerhaft zuchtuntauglich ist. Er verzichtet auf eine medikamentöse Behandlung und empfiehlt die umgehende Schlachtung. Der Versicherer erstattet Ihnen bedingungsgemäß 70% der Versicherungssumme abzüglich des Schlachterlöses.
Ein bei uns versichertes Mastschwein verendet an Herzversagen. Der Versicherer erstattet Ihnen 80% des theoretischen Verkaufserlöses.
Drei Ihrer Weiderinder haben sich während eines Gewitters unter einem Baum versammelt und werden vom Blitz erschlagen. Der Versicherer erstattet Ihnen die volle Versicherungssumme der drei Tiere.
Sie haben Ihre Milchviehherde bei uns gegen Tod oder Nottötung sowie dauernde Unbrauchbarkeit versichert. Eine Ihrer Kühe leidet an einer unheilbaren, chronischen Euterentzündung. Der Versicherer erstattet Ihnen 70% der Versicherungssumme abzüglich des Schlachterlöses.